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Begehung der Parzellen und der Gartenlauben / Anlage An der Krückau
25 Mai um 09:00 - 17:00
Begehung der Parzellen und der Gartenlauben
Dem Vorstand ist bekannt geworden, dass viele Parzellen, und Gartenlauben mit unerlaubten Einrichtungen ausgestattet wurden.
Viele dieser Einbauten, oder Einrichtungen in den Gartenlauben, oder auf der Parzellen, sind gemäß Bundeskleingartengesetz verboten, und können nicht geduldet werden.
Aus diesem Grund wird am
25.05.2024 Beginn um 9.00 Uhr
Start bei Parzelle 1., in der Anlage An der Krückau, eine Begehung der Gärten und Gartenlauben stattfinden.
Diese Begehung soll offen legen, ob unsere Informationen zutreffend sind.
Die Anwesenheit der Pächter/in ist Pflicht.
Wenn der/die Unterpächter/in nicht angetroffen wird gehen wir davon aus, dass grobe Verstöße auf der Parzelle, sowie in der Gartenlaube vorliegen. Wir weisen ausdrücklich auf die Satzung und die Ausschlussordnung des Vereins hin. Sollten sich unerlaubten Einrichtungen in der Gartenlaube, oder auf der Parzelle befinden, sind diese unverzüglich dauerhaft zu entfernen und/oder zurückzubauen.
Der Vorstand
23. April 2024